Inspektionskontrolle und Standortprüfung: Temporäre EAC-Zertifizierungsmaßnahmen | COVID-19
Aufgrund einer komplizierten Situation mit dem Coronavirus COVID-19 hat das russische Ministerium für Handel und Industrie zusammen mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und nationales Akkreditierungssystem (Rosakkreditierung) spezielle Empfehlungen entwickelt, die darauf abzielen, Lösung aktueller Zertifizierungsprobleme und Minimierung der Nachwirkungen des COVID-19-Ausbruchs.
Die Empfehlungen wurden auf der Tagung am 12. März 2020 von Vertretern des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung, Industrieverbänden und Zertifizierungsstellen erörtert. Zentrale Themen der Empfehlungen sind die jährliche Inspektionskontrolle und die Standortprüfung (bei der Ausstellung von Serien-EAC-Zertifikaten), die in vielen Fällen verschoben oder nach Möglichkeit sogar vermieden werden sollten.
Um bestimmte EAC-Zertifikate für die Serienfertigung auszustellen, müssen Standortaudits durchgeführt werden.
Bereits ausgestellte Serien-EAC-Zertifikate unterliegen jährlichen Inspektionskontrollen.
Standortaudits und jährliche Inspektionskontrollen implizieren, dass ein oder mehrere Experten in Begleitung eines Managers von WWG den Produktionsstandort inspizieren und bei Bedarf Proben vor Ort auswählen werden.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Maßnahmen nur für EAC-Konformitätszertifikate gelten. Die EAC-Konformitätserklärungen unterliegen nicht den neuen restriktiven Maßnahmen.
Die befristeten Maßnahmen lauten wie folgt:
- Für gültigen Zertifikaten für die Serienfertigung: Fällt die nächste geplante Inspektionskontrolle in den Mitvermehrungszeitraum von COVID-19, so wird die Inspektionskontrolle um bis zu 6 Monate verschoben.
Beachten Sie, dass die Frist für die Durchführung von Inspektionskontrollen auf solchen Konformitätsbescheinigungen 3 Monate ab dem Datum des Ausschlusses des Landes, in dem die Erzeugnisse hergestellt werden, aus der Liste der Länder mit COVID-19 nicht überschreiten sollte.
- Für gültige Zertifikate für die Serienfertigung, die in der Mitverteilung von COVID-19 verbundenen Frist ablaufen: kann die Zertifizierungsstelle, die die Inspektionskontrolle dieser zertifizierten Produkte durchgeführt hat, das Zertifikat für die Serienproduktion erneuern und die positiven Ergebnisse der jüngsten Inspektionskontrolle zu berücksichtigen.
Die nächste Inspektionskontrolle muss innerhalb eines Zeitraums von höchstens 3 Monaten ab dem Zeitpunkt des Ausschlusses des Landes des Herstellers von der Liste der betroffenen COVID-19-Gebiete durchgeführt werden.
- Für Produkte, die zum ersten Mal zertifiziert sind, und für Produkte, für die das Zertifikat abgelaufen ist: Es können nur Zertifikate für eine Charge oder für ein einzelnes Produkt ausgestellt werden, um Standortaudits zu vermeiden.
WWG hilft Ihnen gerne, EAC-Genehmigungen zeitnah zu erhalten.
Bitte senden Sie Ihre Anfragen an inquiry@wwg.eu.com