EAC Zertifizierung von Kosmetika (TR ZU 009/2011)
Für den Export von Make-up, Kosmetika, Parfums und anderen Schönheitsprodukten ist es erforderlich, entweder eine Konformitätserklärung mit der Technischen Verordnung der Zollunion (TR CU 009/2011) "Über die Sicherheit von Parfümerie und Kosmetika" oder ein Hygienezertifikat ( Zertifikat der staatlichen Registrierung).
Die maximale Gültigkeitsdauer der Erklärung TR CU 009/2011 beträgt 5 Jahre. Die Gültigkeitsdauer des Hygienezertifikats ist unbegrenzt. Das bedeutet, dass Sie sich nach der ersten Warenzertifizierung keine Sorgen um die Rezertifizierung machen sollten.
Bitte beachten Sie, dass die Erklärung TR CU einen Antragsteller erfordert, der eine juristische Person ist, die im Gebiet der Zollunion registriert ist. Unser Unternehmen bietet lokalen Repräsentant Service, um ausländische Produzenten mit der notwendigen Unterstützung zu bieten.
Die Hygienebescheinigung kann zwei Kategorien von Antragstellern ausgestellt werden: ausländischer Hersteller oder Gebietsansässiger der Zollunion. Nach den neuen Vorschriften, die im Juli 2017 angenommen wurden, dürfen nur Einwohner der Zollunion der Antragsteller für Hygienebescheinigungen sein. Diese Regel wird 2019 in Kraft treten, aber wir empfehlen, jetzt CU-Resident als Antragsteller zu verwenden.
Bevor die EAC-Erklärung oder das Hygienezertifikat erlangt wird, müssen die Produkte von einem zugelassenen Labor in der Zollunion geprüft werden, sodass Proben erforderlich sind.
Es gibt spezielle Anforderungen an EAC-zertifizierte Produkte in Bezug auf die EAC-Kennzeichnung.
Wenn Sie aktuelle Anfragen haben, senden Sie uns bitte folgende Informationen an inquiry@wwg.eu.com:
- Liste der Produkte;
- HS-Code(e);
- Material Safety Data Sheets (MSDS) und Technical Data Sheets (TDS).