EAC-Kennzeichnung / EAC-Logo / EAC-Zeichen / EAC-Label / EAC-Mark
Das EAC-Zeichen für allgemeine Konformität (Eurasisches Konformitätslogo, EAC-Kennzeichnung, EAC-Label, EAC-Zeichen) ist eine spezielle Kennzeichnung, die vom Hersteller verwendet wird, um seine Kunden darüber zu informieren, dass sein Produkt über ein entsprechendes EAC-Zertifikat verfügt und die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion (Russland, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Armenien, im Folgenden als EAWU bezeichnet) erfüllt.
Produkte, die über eine Konformitätsbescheinigung oder eine Konformitätserklärung nach den Technischen Vorschriften der Zollunion (im Folgenden als EAC-Zertifikat bezeichnet) verfügen, müssen mit dem EAC-Logo gekennzeichnet werden. Somit kann das EAC-Zeichen nur auf EAC-zertifizierten Produkten platziert werden.
Anforderungen an die EAC-Kennzeichnung:
- Das EAC-Logo darf nur auf Produkten haften, die durch das EAC-Zertifikat oder die EAC-Deklaration abgedeckt sind.
- EAC-Zeichen ist eine Kombination aus drei Buchstaben "E", "A" und "C" gleicher Höhe und Breite, die in einer Schriftart geschrieben sind.
- Größe des EAC-Logos: Das EAC-Zeichen sollte auf einem kontrastierenden Hintergrund (kontrastierende Oberfläche) angebracht werden und muss mindestens 5 mm groß sein. Das EAC-Zeichen muss ohne den Einsatz von Spezialwerkzeugen und während der gesamten Haltbarkeit (Lebensdauer) des Produkts deutlich sichtbar sein.
- Das EAC-Label sollte auf jeder Produkteinheit, Verpackung und Dokumentation, wenn möglich, neben der Marke des Herstellers stehen.
- Das EAC-Logo muss direkt auf dem Einheitsprodukt (falls möglich) und/oder dem Etikett (falls vorhanden) sowie auf der Verpackung und der technischen Dokumentation klebt werden
- Das EAC-Zeichen sollte vor dem Passieren der Zollabfertigung auf dem Produkt liegt, aber nachdem das EAC-Zertifikat für das Produkt ausgestellt wurde. Die EAC-Produktkennzeichnung erfolgt durch den Hersteller, den Vertreter des Herstellers (lokaler Vertreter der EAC) oder den Importeur in einer Fabrik oder einem Lager unmittelbar vor dem Versand / Import von Produkten in die EAWU.
In besonderen Fällen kann ein EAC-Logo nach ihrer Einfuhr (im Zolllager der EAWU) mit Genehmigung der Zollbehörde auf die Waren aufgebracht werden.
Das Äquivalent zum EAC-Zeichen in der Europäischen Union ist das "CE"-Zeichen.
Bitte senden Sie eine E-Mail an inquiry@wwg.eu.com, um ein EAC grafisches Layout (EAC-Logo-Vektor) zu herunterladen.