Fallstudie: EAC-Zertifizierung von Elektronenmikroskopen | TR ZU 004 LVD + 020 EMC
Elektronenmikroskope werden in Laboren, Bildungseinrichtungen und staatlichen Einrichtungen immer beliebter. Solche Mikroskope ermöglichen es, hochauflösende Bilder von biologischen und nicht-biologischen Proben zu erhalten.
Es gibt verschiedene Arten von Elektronenmikroskopen, und eine der prominentesten ist das Rasterelektronenmikroskop oder REM. Für die Einfuhr von Rasterelektronenmikroskopen in die Zollunion (Russland, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Armenien) sind eine Reihe von EAC-Genehmigungen erforderlich.
Bei Rasterelektronenmikroskopen ist eine Konformitätserklärung nach folgenden technischen Vorschriften erforderlich:
- TR ZU 004/2011 "Zur Sicherheit von Niederspannungsgeräten" (LVD)
- TR ZU 020/2011 "Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Mittel" (EMC)
Für die Registrierung der Erklärung sind keine Testmuster erforderlich. Es wird nur notwendig sein, Werksprüfberichte über die Ausrüstung vorzulegen, und auf der Grundlage dieser Dokumente werden Testberichte gemäß den EAC-Anforderungen erstellt (1d-Schema).
Um eine Konformitätserklärung mit TR ZU 004 LVD und 020 EMC auszustellen, sind technische Dokumente in russischer Sprache erforderlich. WWG hilft Ihnen gerne bei der Übersetzung oder Ausarbeitung solcher Dokumente, z. B. eines technischen Reisepasses, der entweder nur auf Russisch oder sowohl auf Englisch als auch auf Russisch ausgearbeitet werden kann.
Bitte beachten Sie auch, dass ab dem 1. September 2021 GLN (Global Location Number) erforderlich ist, um alle Konformitätserklärungen in der Zollunion zu registrieren. Wenn Ihrem Unternehmen noch keine GLN zugeordnet ist, hilft Ihnen WWG gerne bei der Beschaffung von GLNs für alle Produktionsstandorte (falls vorhanden).
Bitte senden Sie Ihre Anfragen an inquiry@wwg.eu.com