Übergangszeit für die Umsetzung von Vorschriften für Mineraldünger
Der Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG) Nr. 38 "Über Übergangsbestimmungen zur technischen Regelung der Eurasischen Wirtschaftsunion "Über die Sicherheit von Mineraldünger" (TR EAEU 039/2016) tritt am 26. Mai 2017 in Kraft.
Dieses Dokument wurde am 24. April 2017 angenommen und am 26. April 2017 veröffentlicht.
Die Registrierungsbescheinigungen für Mineraldünger, die vor dem Inkrafttreten der TR EAEC 039/2016 erworben wurden, sind bis zum Ablaufdatum, spätestens jedoch 18 Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung gültig. Während dieses Zeitraums ist die Herstellung und Ausstellung kontrollierter Produkte gemäß der zuvor ausgestellten Konformitätsbescheinigung zulässig.
TR EAEC 039/2016 "Über die Sicherheit von Mineraldünger" wurde durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 150 vom 30. November 2016 genehmigt und tritt zusammen mit der "allgemeinen chemischen" technischen Regelung der Eurasischen Wirtschaftsunion in Kraft "Über die Sicherheit chemischer Produkte".
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