TR ZU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen" wird die Verwendung von Schema 7d ermöglichen
Am 26. März 2021 wurde im Rahmen der regulatorischen Folgenabschätzung eine Diskussion über Änderungsentwürfe zur technischen Verordnung TR CU 010 "On the Safety of Machines and Equipment" auf dem föderalen Portal für Gesetzesentwürfe eingeleitet.
Der Abschluss des Verfahrens ist für den 22. April geplant.
Der Entwurf eines Beschlusses des EWG-Rates über Änderungen, der den Anhang mit den vorgeschlagenen Änderungen enthält, wurde zur Erörterung übermittelt. Diese Änderungen treten in Kraft, sofern sie sechs Monate nach ihrer offiziellen Veröffentlichung angenommen werden.
Das Verfahren zur öffentlichen Diskussion der Änderungsentwürfe zu TR CU 010/2011 fand vom 27. Januar bis 10. Mai 2020 statt (ursprünglich sollte das Verfahren am 10. April abgeschlossen sein). Derzeit wird der Prozess der internen Genehmigung des Dokuments fortgesetzt.
Der Hauptzweck der in der Union erörterten Änderungen der Ausrüstungsverordnungen besteht darin, die Bestimmungen über die Konformitätsbewertung von Maschinen und Ausrüstungen zu aktualisieren. Die Änderungsanträge geben insbesondere die Klarstellung bestimmter Punkte vor, wie z. B.:
- Erstellung von Formularen, Schemata und Verfahren für die Konformitätsbewertung auf der Grundlage der so genannten neuen Standard-Konformitätsbewertungssysteme (Beschluss des EWG-Rates Nr. 44 vom 18. April 2018);
- Durchführung der Konformitätserklärung nach Schema 7d;
- Anpassung der Bestimmungen der Verordnung an das Protokoll über die technische Verordnung in der EAEU im Hinblick auf die Konformitätsbewertung.
Hinsichtlich der Regelung 7d stellen wir fest, dass gemäß den Änderungsentwürfen schema 7d sowie 5d unter bestimmten Bedingungen verwendet werden: der Einsatz von Maschinen oder Anlagen in gefährlichen Produktionsanlagen, die Unfähigkeit, Tests vor der Installation am Betriebsort vollständig durchzuführen, die Nichtanwendung von Normen aus der Liste der freiwilligen Anlagen (z. B. kann es sich um innovative Geräte handelt, für die noch keine Normen umgesetzt wurden). Schema 7d ist für die Überführung einer Charge oder eines einzelnen Erzeugnisses in den Verkehr bestimmt. Sie wird auf der Grundlage ihrer eigenen Beweise und Beweismittel, die mit Hilfe einer Zertifizierungsstelle und eines akkreditierten Prüflabors erlangt wurden, gegebenenfalls angewandt.
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