Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission verabschiedete technische Verordnung EAC TR ZU "Über die Anforderungen an die Energieeffizienz von energieverbrauchenden Geräten"
Die technische Regelung gilt für Kühlschränke, Fernseher, Computer, Waschmaschinen und Geschirrspüler, Klimaanlagen und Ventilatoren, Wasserpumpen und andere elektrische Geräte.
Es wurde von der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG) zusammen mit den Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAEU) entwickelt, um die Energieeffizienz dieser Geräte zu gewährleisten und dadurch Energie zu sparen.
Energieverbrauchsumdreher werden auf dem EAEU-Markt nur verkauft, wenn sie den Für sie geltenden Normen der vorgenannten technischen Verordnung und anderen technischen Vorschriften entsprechen und ein bestimmtes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben.
Sie sollten mit einem einheitlichen EAC-Logo gekennzeichnet werden.
Gemäß dem Beschluß des EWG-Rates werden die Anforderungen der technischen Verordnung schrittweise umgesetzt, was einen reibungslosen Übergang der Hersteller energieverbrauchender Geräte zu einheitlichen zwingenden Anforderungen gewährleisten wird.
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