Neue Telekom-Verordnung tritt in Belarus am 1. Januar 2019 in Kraft
Neuer Text der technischen Regelung von Belarus "Mittel der Telekommunikation. Sicherheit" (TR 2018/024/BY) tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Es enthält ein obligatorisches Verfahren für die Zertifizierung und Deklaration der Telekommunikationsmittel. Neuer Text der technischen Regelung von Belarus "Mittel der Telekommunikation. Sicherheit" (TR 2018/024/BY) tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Es enthält ein obligatorisches Verfahren für die Zertifizierung und Deklaration der Telekommunikationsmittel.
Für die Herstellung bedeutet dies:
- Jetzt wird Probe des Produkts erforderlich sein, um Telecom Erklärung in Belarus zu erhalten.
- Die Kosten für die Telekom-Erklärung in Belarus werden steigen.
Daher empfehlen wir, die Telekom-Erklärung in Belarus noch vor Ende dieses Jahres nach den alten Bedingungen abzugeben.
Alle vor dem 1. Januar 2019 registrierten Telekom-Erklärungen sind innerhalb der gesamten in der Erklärung angegebenen Gültigkeitsdauer gültig.
Wir können den Text dieser technischen Verordnung vorlegen, der die Liste der Produkte enthält, die dieser Verordnung unterliegen, und die Liste der Ausnahmen auf Anfrage.
Bitte senden Sie Ihre Anfragen an inquiry@wwg.eu.com.