Neue Technische Verordnung zur Sicherheit von Trinkwasser trat am 1. Januar 2019 in Kraft
Der neue TR CU 044/2017 "Über die Sicherheit von verpacktem Trinkwasser, einschließlich natürlichem Mineralwasser" ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die technische Regelung legt besondere Anforderungen an die Herstellung, Lagerung, den Transport, den Verkauf und die Entsorgung von verpacktem Trinkwasser fest.
Die technische Verordnung der Zollunion ergänzt die individuellen zwingenden Anforderungen für Trinkwasser, das in Behältern verpackt ist, und Trinkwasser, das durch eine andere verwandte technische Verordnung "Über Lebensmittelsicherheit" mit Wirkung vom Juli 2013 eingeführt wurde. Das neue Dokument der EAEU betrifft natürliches Mineralwasser sowie gemischtes, behandeltes und natürliches Trinkwasser usw.
Verpacktes Trinkwasser, mit Ausnahme von Trinkwasser für Babynahrung, medizinischem Tisch und natürlichem Medizinischem Mineralwasser, muss zertifiziert sein, bevor es durch Konformitätserklärung in den Verkehr gebracht wird. Die Konformitätsbewertung von Trinkwasser für Babynahrung, medizinischer Tisch und medizinisches Naturmineralwasser nach den Anforderungen der technischen Vorschriften erfolgt in Form eines Hygienezertifikats (Certificate of State Registration).
http://www.eurasiancommission.org/