22.02.2017
Neue Vorschriften für Hochfrequenz (HF)- Geräte sind in Kraft getreten
Nach der Entscheidung der Eurasischen Wirtschaftskommission No134 Import von Telekommunikations-, Wireless-, Hochfrequenz- und Hochfrequenzgeräten in das Gebiet der Russischen Föderation ist teilweise eingeschränkt. Mit der Entscheidung der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 131 wurden mehrere Änderungen hinsichtlich der Anforderungen an die Erlangung einer Entscheidung der staatlichen Hochfrequenzkommission vorgenommen.
- Für bestimmte Warengruppen ist es nun zwingend erforderlich, Proben für Tests zur Verfügung zu stellen, die jetzt nicht mehr vermieden werden können.
- Nach Beschluß der EWG Nr. 131 kann die Gültigkeitsdauer der Entscheidung der staatlichen Rundfunkfrequenzkommission um ein Jahr verlängert werden.
Wenn Sie weitere Informationen über die Liste der erforderlichen Dokumente für den Import Ihrer Waren in die Russische Föderation erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail inquiry@wwg.eu.com
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