19.01.2016
Neue Option für ausländische Hersteller
Gemäß der Technischen Verordnung der Zollunion "Über die Sicherheit von Radfahrzeugen" (TR CU 018/2011) sollte jeder Hersteller, der Ersatzteile herstellt, eine Konformitätsbescheinigung erhalten. War man früher dazu verpflichtet, einen CU-Aufenthaltsbewerber zu haben, so bietet das neue Zertifizierungssystem nun einem ausländischen Hersteller an, als Antragsteller selbst zu fungieren; darüber hinaus ein eindeutiger Zertifikatsinhaber zu sein und das Zertifikat auszusetzen oder zurückzuziehen, wann immer er es braucht.
Wenn Sie weitere Informationen über die Liste der erforderlichen Dokumente für den Import Ihrer Waren in die Russische Föderation erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail inquiry@wwg.eu.com
Thank you for contacting us. We have received your request. In the near future our specialist will contact with you.