Neuer Zollkodex der EAEU tritt am 1. Januar 2018 in Kraft
Die Fragen der Zollregulierung, der Rentensysteme und der sozialen Sicherheit für die Arbeitnehmer der EAEU-Staaten, die Beseitigung von Hemmnissen und Beschränkungen auf dem Unionsmarkt, die technische Regulierung und die Zusammenarbeit des agroindustriellen Komplexes wurden auf rat der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG), die am 28. April 2017 stattfand.
Der Vizepremierminister der Kirgisischen Republik, Oleg Pankratov, machte zur Erörterung des Abkommensentwurfs über die Altersversorgung der Arbeitnehmer der EAEU-Länder aufmerksam. Im Anschluss an die Aussprache wurde beschlossen, die Arbeiten an der Bildung von Regeln und Normen fortzusetzen, die die Berechnung der Renten gewährleisten, sowie das Verfahren für die Ausfuhr von Pensionsverpflichtungen und buchhalterische Arbeitserfahrungen in einem anderen Staat der EAEU.
Darüber hinaus wurden eine Reihe von Hindernissen erörtert, die die Entwicklung des Unionsmarktes der EAEU einschränken. Zum Beispiel das hygienerechtliche und hygienische Prüfverfahren, das in der Republik Belarus zusätzlich zu den Anforderungen der technischen Vorschriften der EAEU in Kraft getreten ist. Ein weiteres Hindernis, das in Kasachstan angewandt wird: die Diskrepanz zwischen den Rechtsvorschriften der EAEU und den Vergabeverfahren für Medikamente, Impfstoffe und andere immunbiologische Zubereitungen auf Kosten der Haushaltsmittel. Das Fehlen einheitlicher Regeln für die Erhebung einer Sicherheitszahlung beim Verkauf von Alkoholerzeugnissen wurde ebenfalls als Beschränkung anerkannt.
Der EWG-Rat hat beschlossen, die Ratifizierungsverfahren des Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion zu synchronisieren. Sie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Die Mitglieder des EWG-Rates billigten das Arbeitsprogramm für 2017, das die Entwicklung eines Projekts "Einheitliches Fenster" in der Auslandswirtschaftstätigkeit der Mitgliedstaaten vorsieht. Der EWG-Rat hat ferner die technische Verordnung der EAEU "Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche" überarbeitet.
Der Entwurf eines Beschlusses des Eurasischen Zwischenstaatlichen Rates über die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen den EAEU-Staaten und der Kommission bei der Durchführung und Entwicklung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im agroindustriellen Komplex wurde Genehmigt. Sie wird es ermöglichen, das wissenschaftliche Potenzial wirksamer zu nutzen, um die Umsetzung innovativer Entwicklungen im agroindustriellen Komplex zu fördern.
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