Neue Änderungen in der Liste der Niederspannungsgeräte, die der EAC-Zertifizierung unterliegen
Am 25. März 2019 wurde die neue Entscheidung des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG) Nr. 41 offiziell veröffentlicht. Die Entscheidung zeigt die Änderungen in den Listen der Geräte, die eine Konformitätsbescheinigung mit den technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten" (TR CU 004/2011) und "Elektromagnetische Verträglichkeit der technischen Mittel" erfordern. (T CU 020/2011).
Das Dokument wurde am 19. März dieses Jahres angenommen. Die Listen werden ab dem 24. April 2019 angewendet.
Änderungen betreffen die Beleuchtungseinrichtungen. So enthält die Neuauflage entsprechend den Änderungen mehrere Punkte:
- Lampen für Aquarien und Gartenteiche;
- Lampen für den allgemeinen Gebrauch; elektrische Lampen, einschließlich Glühlampen, LED und Leuchtstofflampen;
- Spotlights; Lampen, in den Boden eingelassen;
- Haushalt Girlanden.
Es ist wichtig zu betonen, dass gemäß den Normen der technischen Vorschriften die Konformitätsbewertung der Ausrüstung sowohl in Form einer Zertifizierung als auch in Form einer Anmeldung durchgeführt wird. Gleichzeitig gibt es keine klaren Listen der Erzeugnisse, für die die Anmeldung registriert ist. Auf der Grundlage von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnungen unterliegen Niederspannungsgeräte, für die keine Konformitätsbescheinigung erforderlich ist, einer Konformitätserklärung (Schemata 1d, 2d, 3d, 4d, 6d).