EWG-Rat genehmigte technische Vorschriften TR ZU 032 "Druckgeräte" für Rohrleitungen
Der EWG-Rat billigte die technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion "Über Anforderungen an Fernrohrleitungen für den Transport von flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen" im Zusammenhang mit TR CU 032/2013 "Über die Sicherheit der Geräte, die unter übermäßigem Druck arbeiten" ("PED"). Sie tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Das Dokument legt verbindliche Anforderungen für den Einsatz und die Ausführung von Stammpipelines für den Transport von flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen während der Planung (einschließlich ingenieurtechnischer Untersuchungen), des Baus (Wiederaufbau), des Betriebs (Annahme und Inbetriebnahme, Konservierung), der Entsorgung (Liquidation) sowie der Bewertungsregeln in ihrer Korrespondenz fest.
Die technischen Vorschriften betrachten die Hauptpipeline als einen einzigen Produktions- und Technologiekomplex, der aus miteinander verbundenen Objekten und Strukturen besteht und für den Transport von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen bestimmt ist.
Sie gilt nicht für Pipelines von Gasverteilungs- und Gasverbrauchsnetzen, Pipelines autonomer Gasversorgungsnetze und Automobilgastankstellen, Offshore-Pipelines, Feld- und Feldpipelines, Pipelines für den Transport eines großen Anteils von leichten Kohlenwasserstoffen und verflüssigten Kohlenwasserstoffen sowie für Pipelines, die für die Umsetzung und Bereitstellung technologischer Produktions- und (oder) Verarbeitungsprozesse von Kohlenwasserstoffrohstoffen bestimmt sind.
Die Anforderungen der technischen Verordnung gelten nicht für die Gegenstände: vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der technischen Verordnung in Betrieb genommen; Bau (Rekonstruktion), dessen Bau gemäß den genehmigten oder für staatliches Fachwissen genehmigten Projektunterlagen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der technischen Verordnung durchgeführt wird; Baugenehmigung (Rekonstruktion), deren Genehmigung vor dem Datum des Inkrafttretens der technischen Verordnung eingereicht wurde.
Die obligatorischen Anforderungen an Fernleitungspipelines basieren auf den Anforderungen der geltenden Regulierungsdokumente der Zollunion und berücksichtigen auch die Analyse von Rechtsakten internationaler technischer Regulierungssysteme.
Die Annahme der technischen Verordnung wird das Funktionieren der Transportsysteme für Gas-, Öl- und Ölprodukte gewährleisten, wie sie in den Programmen zur Schaffung gemeinsamer Märkte für Gas-, Öl- und Erdölerzeugnisse der Union vorgesehen sind (genehmigt durch die Beschlüsse des Obersten Eurasischen Wirtschaftsrates am 6. Dezember 2018 Nr. 18 bzw. Nr. 23).
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