16.12.2021
Aktualisierungen in der Liste der Geräte, die TR ZU 010/2011 "Maschinen" im Jahr 2022 unterliegen
Ab dem 1. Januar 2022 tritt in einer Neuauflage die Liste der zertifizierungs- oder deklarationspflichtigen Geräte nach TR ZU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen" in Kraft.
Änderungen an der Ausrüstungsliste wurden durch den Beschluss des EWG-Vorstands Nr. 151 vom 23. November 2021 genehmigt. Die Liste wird aktualisiert, da die HS-Codes mit der neuen Ausgabe der HS-Code-Nomenklatur übereinstimmen müssen, die ab dem 1. Januar 2022 angewendet wird. Die aktualisierte Liste selbst tritt ebenfalls ab dem neuen Jahr in Kraft.
Die Änderungen betreffen Geräte für folgende Produktgruppen:
- Garagenausstattung für Fahrzeuge und Anhänger.
- Ausrüstung für Abisolier- und Reinigungsarbeiten und Minenbauunterstützung.
- Schachthebe- und Grubentransportausrüstung.
- Chemische und Öl- und Gasverarbeitungsanlagen.
- Gasreinigungs- und Entstaubungsanlagen.
- Papierherstellungsanlagen.
- Technologische Ausrüstung und Vorrichtung zum Auftragen von Farben und Lackbeschichtungen auf Maschinenbauprodukte.
- Industrietraktoren.
- Technologische Ausrüstung für Holzeinschlag, Holzplatz und Holzschwimmen.
- Technologische Ausrüstung für die Torfindustrie.
- Lufterhitzer und Luftkühler.
- Technologische Ausrüstung für die Glas-, Porzellan-, Steingut- und Kabelindustrie.
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