Neue einheitliche Form des Zertifikates der staatlichen Registrierung (hygienisches Zertifikat) im Juli 2019
Am 18. Juni 2019 genehmigte der Verwaltungsrat der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG) den Beschluss Nr. 102, mit dem die derzeitige einheitliche Form einer staatlichen Registrierungsbescheinigung (Hygienic) von Produkten und das Verfahren für deren Ausfüllen überarbeitet wurde.
Nun wird die Gültigkeitsdauer in einem Hygienezertifikat angegeben. Zuvor wurde in diesem Dokument keine Gültigkeitsdauer angegeben, und sie galt bis zum Ende der Lieferung von Produkten, Änderungen in der Technologie ihrer Produktion, die die Sicherheit beeinträchtigten, usw.
Nach den neuen Vorschriften wird eine staatliche Registrierungsbescheinigung für 5 Jahre ausgestellt, sofern in den Verordnungen selbst nichts anderes angegeben ist. Gleichzeitig wird, wenn seine Gültigkeitsdauer nicht begrenzt ist, auch diese angegeben.
Eine weitere wichtige Sache ist, dass eine staatliche Registrierungsbescheinigung in elektronischer Form ausgestellt werden kann. Auf diese Weise hat das Dokument keine typografische Nummer des Formulars. Die aktualisierte Form der staatlichen Registrierungsbescheinigung wird ab dem 20. Juli 2019 in Anwendung kommen.
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