Negativbescheinigung für die Ausfuhr in die Zollunion
Die Negativbescheinigung ist ein Dokument, das von einer amtlichen Behörde ausgestellt wurde und bestätigt, dass das ausgeführte Produkt keiner obligatorischen Zertifizierung (EAC, GOST, Brandschutzzertifizierung usw.) unterliegt, um die Zollabfertigung reibungslos zu bestehen.
Beispielsweise sind die Ersatzteile für Industriemaschinen nicht obligatorisch zertifiziert. Um also fragend zu den Zöllen zu vermeiden, erhält der Hersteller ein Freistellungsschreiben.
Die Vorlaufzeit des Freistellungsschreibens beträgt 2-10 Arbeitstage.
Die Gültigkeitsdauer ist unbegrenzt.
Die Liste der erforderlichen Unterlagen, die für den Erhalt des Freistellungsschreibens erforderlich sind, lautet wie folgt:
- Anwendung;
- Produktbeschreibung.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausfuhr in jedes Land der Zollunion (Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien und Kirgisistan) ein gesondertes Freistellungsschreiben erforderlich ist.
Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Produkt einer obligatorischen Zertifizierung unterliegt oder nicht, senden Sie bitte die folgenden Informationen an inquiry@wwg.eu.com:
- Produktname;
- HS-Code;
- Technische Beschreibung.