Eurasische Wirtschaftskommission genehmigt vorübergehende Maßnahmen während COVID-19 zur EAC-Zertifizierung von seriell hergestellten Waren
Am 18. Dezember 2020 wurde der Orden des Verwaltungsrats der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG) Nr. 186 vom 15. Dezember 2020 offiziell veröffentlicht und trat in Kraft. Mit dieser Verordnung werden Änderungsentwürfe zu den Standardkonformitätsbewertungssystemen genehmigt.
Aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Situation im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurde vorgeschlagen, vorübergehende Maßnahmen für Zertifikate einzuführen, die für die Serienproduktion ausgestellt wurden.
Eine der vorübergehenden Maßnahmen zur Zertifizierung von Serienware ist die Möglichkeit, zuvor durchgeführte Inspektionen (Produktionsstandortbericht, Inspektionskontrolle) an den zertifizierten Waren zu verwenden. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Früher wurde kein Verstoß gegen obligatorische Sicherheitsanforderungen festgestellt;
- Die neue Zertifizierung der Produkte wird von derselben Zertifizierungsstelle wie zuvor durchgeführt;
- Neue Zertifizierung erfolgt vor Ablauf von 2 Jahren ab dem Datum des vorherigen Produktionsstandorts (Audit) Bericht / Inspektionskontrolle;
- Neue Produkte unterscheiden sich nicht von dem früher zertifizierten Produkt in Bezug auf die Sicherheit.
Wenn es nicht möglich ist, ein echtes Produktionsstandortaudit am Herstellungsort der Produkte durchzuführen, finden ein Fernaudit mittels Video- und Audiokommunikation sowie eine dokumentarische Bewertung des Qualitätsmanagementsystems des Herstellers statt. Gleichzeitig wird eine Geolokalisierung des Herstellungsortes angegeben, um sie zu identifizieren, auch für die Einhaltung der in den Unterlagen des Herstellers angegebenen Informationen.
Die jährliche Inspektion während der COVID-19-Pandemie wird durch die Prüfung von Produktproben durchgeführt. Dieses Verfahren kann um bis zu 6 Monate verschoben werden, wenn der Hersteller der Zertifizierungsstelle ein Schreiben über die Unvariabelkeit des technologischen Herstellungsprozesses von zertifizierten Waren und deren technische Dokumentation zur Verfügung stellt.
Wenn es nicht möglich ist, die Sicherheit von Serienware vollständig zu beurteilen, werden Zertifizierungssysteme für eine Charge / einzelware angewendet und entsprechende Zertifikate speziell für die Charge / Einzelware ausgestellt.
Diese befristeten Maßnahmen werden für zwölf Monate ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beschlusses des EWG-Rates wirksam. Die staatlichen Kontrollstellen müssen der EWG einen vierteljährlichen Bericht über die im Rahmen dieser einstweiligen Maßnahmen ausgestellten Bescheinigungen erstellen und übermitteln.