EEU und China erörtern die Möglichkeit einer Vereinfachung des Zollverfahrens
Neue Bereiche der weiteren Zusammenarbeit zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EEU) und der Volksrepublik China (VR China) sind:
- Sicherstellung der sicheren Versorgung mit Waren,
- Interaktion der Zollverwaltungen auf regionaler Ebene,
- gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse der Zollkontrolle,
- Austausch von Zollstatistiken,
- Verbesserung der Zollverwaltung
- Handelserleichterungen für Teilnehmer an Außenhandelsaktivitäten
Mukai Kadyrkulov, Mitglied des Collegium (Minister) für Zollkooperation der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG), und Yu Guangzhou, Leiter des Hauptzollamtes Chinas, erörterten den Entwurf eines Abkommens über den elektronischen Informationsaustausch über Waren und Fahrzeuge, die aus der EEU in China und aus China in die Zollunion transportiert werden. Das Treffen fand in Peking im Rahmen der ersten internationalen grenzüberschreitenden Konferenz über den elektronischen Handel statt, die von der Weltzollorganisation und dem Zolldienst Chinas organisiert wurde.
Die chinesische Seite bewertete die rechtlichen Neuerungen des Zollkodex der EEU, der am 1. Januar 2018 in Kraft trat, positiv.
http://www.eurasiancommission.org/
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