EAC TR ZU 004, 010, 020 für Digitale Schweißmaschinen
Digitale Schweißmaschinen, die in EAEU-Länder exportiert werden, unterliegen den technischen Vorschriften der EAC. Für den Export und Verkauf dieser Ausrüstung in die EAEU-Länder ist eine EAC-Erklärung erforderlich.
Digitale Schweißmaschinen unterliegen:
- TR CU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten"
- TR CU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen"
- TR CU 020/2011 "Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Mittel"
Digitale Schweißmaschinen benötigen eine EAC-Erklärung, um die Konformität zu bestätigen. Erklärung TR CU 004/2011 + 010/2011 + 020/2011, in der alle 3 technischen Vorschriften enthalten sind, reicht aus, um die Anforderungen der technischen Vorschriften der EAC zu erfüllen.
Eine der Anforderungen von TR CU 010/2011 besagt, dass Geräte, die dieser technischen Verordnung unterliegen, eine Sicherheitsbegründung haben sollten. Die Sicherheitsbegründung ist ein Dokument, das eine Analyse möglicher Risiken sowie technische Informationen über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit eines Geräts enthält.
Die Sicherheitsbegründung ist ein obligatorisches Dokument, das für die Konformitätserklärung mit der Technischen Verordnung der Zollunion 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen" sowie für andere EAC-Erklärungen/Bescheinigungen, einschließlich TR CU 010/2011, erforderlich ist.
In der Regel dauert es 5-15 Arbeitstage, bis eine EAC-Erklärung und eine Sicherheitsbegründung erarbeitet werden.
Dokumente, die für die Beantragung einer TR CU-Erklärung erforderlich sind:
- Firmenregistrierungsunterlagen des lokalen Vertreters
- Bewerbervertrag zwischen Hersteller und örtlichem Vertreter
- Produkt-Technisches Handbuch in russischer Sprache
WWG bietet einen lokalen Vertretungsservice (Antragsteller) für ausländische Hersteller an.
WWG unterstützt Sie bei einem kompletten Prozess der EAC-Zertifizierung digitaler Schweißmaschinen.
Bitte senden Sie Ihre Anfragen an inquiry@wwg.eu.com