EAC TR ZU 037 für USB, SD, CF- Informationsspeichergeräte
Abnehmbare Informationsspeichergeräte wie USB-Laufwerke, SD-Speicherkarten und CF-Karten, die in EAEU-Länder exportiert werden, unterliegen der obligatorischen EAC TR CU-Konformität. Die EAC-Konformitätserklärungen sollten vor der Ausfuhr oder dem Verkauf der Ausrüstung in EAEU-Länder eingeholt werden.
Abnehmbare Informationsspeichergeräte unterliegen:
- TR CU 037/2016 "RoHS"
- Können TR CU 020/2011 "Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Mittel" unterliegen
Abnehmbare Informationsspeichergeräte wie USB-Laufwerke, SD-Speicherkarten, CF-Karten und andere erfordern zwei EAC-Deklarationen, um die Konformität zu bestätigen. Eine Erklärung TR CU 020/2011 und eine Erklärung TR CU 037/2016.
USB-, SD- und CF-Speicherlaufwerke und -karten sind mit elektrischen Geräten wie Computern und Laptops verbunden, die Speicherlaufwerke mit Strom versorgen, daher treten elektromagnetische Störungen auf. Daher muss möglicherweise die Erklärung TR CU 020 eingeholt werden.
USB-, SD- und CF-Speicherlaufwerke gelten als Wechselinformationsspeichergeräte, wenn es um TR CU 037 geht, daher fallen sie in die Liste der Produkte, die dieser technischen Regelung unterliegen. Einige Speicherlaufwerke und Karten, die nicht abnehmbar sind, unterliegen nicht TR CU 037, da elektronische Produkte, die für die Verwendung als Zusammengesetzte Komponenten elektrischer Geräte bestimmt sind, die nicht in der Liste enthalten sind, von TR CU 037 ausgenommen sind.
In der Regel dauert es 5-15 Arbeitstage, bis eAC-Erklärungen einholen.
WWG unterstützt Sie bei einem vollständigen Prozess der EAC-Zertifizierung von USB-Laufwerken, SD-Speicherkarten, CF-Karten und anderen Informationsspeichergeräten.
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