EAC TR ZU 012/2011 Mittel zum Explosionsschutz
Diese technische Verordnung der Zollunion legt Anforderungen an Geräte für den Einsatz in gefährlichen Umgebungen fest, was die Sicherheit ihrer Verwendung in explosionsgefährdeten Umgebungen gewährleistet.
Die eurasische Kommission achtet besonders auf Normen und Vorschriften für Ex-Proof-Produkte. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Verfahren zur Zertifizierung dieser Art von Produkten von anderen technischen Vorschriften und gelten als komplexer.
Die Normen für die technische Regelung der Zollunion "Über die Sicherheit von Geräten in explosionsgefährdeten Umgebungen" basieren auf der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU.
Wie üblich müssen diese Erzeugnisse vor der Ausfuhr von Ex-Proof-Produkten in die Länder der Zollunion zertifiziert werden, um nachzuweisen, dass sie der technischen Verordnung der Zollunion "Über die Sicherheit von Ausrüstungen in gefährlichen Umgebungen" entsprechen.
Im Gegensatz zu anderen technischen Vorschriften dürfen jedoch alle Produkte, die der TR CU 012/2011 unterliegen, nur eine Konformitätsbescheinigung (CoC) erhalten, da für diese technische Verordnung keine Konformitätserklärung (DoC) vorliegt.
Der Erhalt einer Konformitätsbescheinigung erfordert die Durchführung einer Analyse des Produktionsstandorts und die Auswahl von Mustern für zusätzliche Prüfungen.
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass TR CU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten" nicht für elektrische Geräte gilt, die für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen ausgelegt sind.
In der Zwischenzeit können TR CU 010/2011 Maschinensicherheit, TR CU 020/2011 EMC, TR CU 032/2013 PED und andere zusätzlich zum Konformitätszertifikat nach TR CU 012/2011 erforderlich sein.
Falls Ex-proof-Produkte bereits ein ATEX- oder IECEx-Zertifikat erhalten haben, kann dieses Zertifikat bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden, was das Zertifizierungsverfahren für TR CU 012/2011 erleichtert und beschleunigt.
Die Produkte, die eine Konformitätsbescheinigung mit der Technischen Verordnung der Zollunion "Über die Sicherheit von Geräten in gefährlichen Umgebungen" erhalten haben, müssen mit einer speziellen EAC-Ex-Kennzeichnung gekennzeichnet sein.
TR CU 012/2011 gilt nicht für:
- Produkte für medizinische Zwecke;
- Ausrüstung, deren Betrieb nur explosionsgefährdet ist, da explosionsfähige und instabile chemische Verbindungen vorhanden sind;
- Anlagen für den privaten und nichtindustriellen Einsatz in einer Umgebung, in der sich durch die unerwartete Freisetzung von brennbarem Gas eine explosionsfähige Atmosphäre bildet;
- persönliche Schutzausrüstung;
- Schiffe, Schiffe im Binnenland und gemischt (Flussmeer), mobile Plattformen und Bohrinseln, um in Meeres- und Binnengewässern andere schwimmende Anlagen zu arbeiten, sowie in maschinen- und ausrüstungsgegenständen;
- Beförderungsfahrzeuge für die Beförderung von Personen und Gütern auf dem Luft-, Land-, Schienen- und Wasserverkehr;
- Kernwaffen-Forschungseinrichtungen Organisationen Kernabwehrkomplex, außer in ihren Reihen Ausrüstung in gefährlichen Bereichen.
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