EAC- Logo Anforderungen für Ex- Schutz (TR ZU 012/2011)
Um Anlagen für gefährliche Standorte (haz loc) in die Zollunion zu exportieren, ist eine Konformitätsbescheinigung mit der technischen Verordnung "Über die Sicherheit der Geräte, die in explosionsgefährdeter Umgebung betrieben werden" (TR CU 012/2011 EAC) für explosionsgeschützte Produkte erforderlich.
Es gibt spezielle Anforderungen an explosionsgeschützte Produkte, die nach TR CU exportiert werden. Sie sollten an prominenter Stelle auf dem Hauptteil der Ausrüstung gekennzeichnet werden. Das Etikett sollte klar und langlebig sein, auch bei möglicher chemischer Korrosion.
Die Kennzeichnung für Ex-Produkte sollte Folgendes umfassen:
- Name des Herstellers oder seiner eingetragenen Marke;
- Bezeichnung der Art der Ausrüstung;
- Baujahr der Ausrüstung;
- Bezeichnung der Gruppe und Höhe des Explosionsschutzes von Ausrüstungen;
- Ex-Zeichen, das angibt, dass die elektrischen Geräte die Normen für den Explosionsschutz eines bestimmten Typs erfüllen - für elektrische Geräte;
- Bezeichnung der Schutzart;
- Bezeichnung der Ausrüstungsgruppe;
- Für Ausrüstung der Gruppe II - die Bezeichnung der Temperaturklasse, oder die maximale Oberflächentemperatur, oder beides. Wenn beide Daten auf dem Etikett angegeben sind, muss die Temperaturklasse zuletzt in Klammern angegeben werden;
- Seriennummer, außer:
- Verbindungsarmaturen;
- kleine Geräte mit begrenzter Oberfläche (die Chargennummer kann als Alternative zur Seriennummer betrachtet werden);
- Name oder Vorzeichen der Zertifizierungsstelle und der Zertifikatsnummer (bei Ausstellung des Zertifikats);
- Besondere Bedingungen für die sichere Verwendung, falls erforderlich. In diesem Fall sollte das Zeichen "X" nach der Explosionsschutzmarkierung oder der Nummer der "technischen Datei" angebracht werden. Anstelle eines X kann eine Warnung verwendet werden.
- Jede andere zusätzliche Kennzeichnung, die durch spezifische Explosionsschutznormen vorgeschrieben ist;
- Jede Kennzeichnung, die nach den Normen für Ausrüstungen eines bestimmten Typs erforderlich ist.
Bei der Verwendung verschiedener Teile von Geräten mit unterschiedlichen Arten von Explosionsschutz sollte jeder entsprechende Teil der Kennzeichnung eine Bezeichnung für die Art des Explosionsschutzes haben.
Wenn in der Ausrüstung mehrere Arten von Explosionsschutz verwendet werden, sollte die Bezeichnung des Hauptexplosionsschutzes zuerst und dann andere Typen gesetzt werden.
Bei kleinen Geräten mit begrenzter Oberfläche kann das Etikett reduziert werden, aber dennoch sollte die Kennzeichnung Folgendes umfassen:
- Name oder eingetragene Marke des Herstellers;
- Bezeichnung der Schutzart;
- Ex-Zeichen und die Bezeichnung der Art des Explosionsschutzes - für elektrische Geräte;
- Name oder Vorzeichen der Zertifizierungsstelle;
- Bezeichnung des Typs der elektrischen Ausrüstung oder Ex-Komponente - für elektrische Geräte;
- Zertifikatsnummer;
- Das X-Zeichen, falls erforderlich;
- Das X-Zeichen für elektrische Geräte, sofern vorhanden, oder das U-Zeichen für die Ex-Komponente.
Lesen Sie mehr über TR ZU 012/2011 „Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen“.
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