Entscheidung über die Verweigerung der Ausstellung einer EAC Deklaration / eines EAC Zertifikates: Neue Anforderungen der Zollbeamten in Russland
Um Waren in das Gebiet der Eurasischen Zollunion (Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan) zu exportieren, ist es notwendig, Dokumente zu haben, die die Einhaltung der technischen Vorschriften der Zollunion (auch bekannt als EAC (TR CU) Zertifikat und Erklärung).
Einige Produkte fallen jedoch nicht unter die obligatorische Zertifizierung; daher ist kein EAC-Zertifikat oder eine Konformitätserklärung erforderlich.
In diesem Fall kann den Herstellern angeboten werden, ein Freistellungsschreiben (Verweigerungsschreiben) ausstellen – dies ist ein Informationsschreiben (Erläuterung), aus dem hervorgeht, dass Produkte keiner verbindlichen Bestätigung der Konformität in Form einer obligatorischen Erklärung oder Zertifizierung.
Obwohl es sich bei diesem Schreiben um ein offizielles Dokument handelt, das von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde, zögern einige Zollbeamte, diese Art von Dokument zu akzeptieren. Heute neigen sie dazu, eine Freistellungsentscheidung zu verlangen – Dies ist eine Entscheidung, die obligatorische Produktzertifizierung zu verweigern.
Die Freistellungsentscheidung gilt als wertvolleres Dokument als ein Freistellungsschreiben.
Die Freistellungsentscheidung ist mehr als nur ein Informationsschreiben. Dieses Dokument wird nach Antragstellung für eine EAC-Erklärung/Bescheinigung ausgestellt. Sollten Die Produkte nicht unter die obligatorische EAC -Zertifizierung (TR CU) fallen, gibt eine Zertifizierungsstelle im Namen des Antragstellers eine Schlussfolgerung ab, die besagt, dass die folgenden Produkte nicht unter diese oder diese technische Regelung fallen.
Um dies zu beantragen, ist ein vollständiges Paket von Dokumenten erforderlich (Antragsteller(Lokaler Vertreter) Vertrag, Layouts, Schemata, Zeichnungen, Betriebsdokumente, Handbücher usw.). Die Vorlaufzeit beträgt bis zu 10 Arbeitstage.
Bitte senden Sie Ihre Anfragen an inquiry@wwg.eu.com