EAC TR ZU Deklaration 030/2012 Über die Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten
TR ZU 030/2012 legt Anforderungen an Schmierstoffe, Öle und Spezialflüssigkeiten fest, um das menschliche Leben und die Gesundheit, das Eigentum, die Umwelt, das Leben und (oder) die Gesundheit von Tieren und Pflanzen zu schützen, um Maßnahmen zu verhindern, die die Verbraucher irreführen, sowie um Ressourcen.
Vor dem Inverkehrbringen sollten Die Produkte ein Konformitätsbewertungsverfahren in Form einer Konformitätserklärung (DoC) durchlaufen. Die Deklaration kann sowohl für eine Serienproduktion als auch für eine Charge von Produkten ausgegeben werden. Die Konformitätserklärung erfolgt nach den Schemata 1-d oder 2-d.
Die Hauptgefahren, die sich aus der Überführung in den Verkehr, der Verwendung und der Verarbeitung (Entsorgung) der Produkte erschließen, sind:
- Brand- und Explosionsgefahr von Produkten;
- den Gehalt an Wasser und mechanischen Verunreinigungen in einer Menge, die die festgelegten Normen überschreitet;
- ökologische Auswirkungen von Abfallprodukten auf die Umwelt;
- schädliche Auswirkungen auf den Menschen.
Jede Charge von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten, die in Umlauf gebracht werden und (oder) in Umlauf sind, muss mit einem Produktqualitätszertifikat versehen sein.
Die Konformitätserklärung gilt wie folgt:
- für eine Serienproduktion – maximale Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre;
- für eine Charge von Produkten – für die Dauer der Produkthaltbarkeit.
Die Liste der Produkte unterliegt TR CU 030/2012.
Die technische Regelung TR ZU 030/2012 gilt nicht für folgende Produkte:
- auf anordnung der Staatlichen Verteidigung geliefert werden;
- außerhalb der Eurasischen Zollunion ausgeführt werden;
- in Organisationen gelagert, die die Sicherheit der staatlichen Materialreserve gewährleisten;
- Öle pflanzlichen und tierischen Ursprungs;
- aus einer Hochtemperaturdestillation von Steinkohlenteer (einschließlich Kreososit) gewonnen werden;
- Produkte, die nicht unter die Definitionen "Öl", "Schmiermittel", "Spezialflüssigkeit" gemäß Artikel 2 dieser technischen Verordnung fallen;
- Öle zur Herstellung von Parfums und Kosmetika, Medizinprodukten und Arzneimitteln.
Siehe Anhang zu TR ZU 030. Hier finden Sie folgende Informationen:
- Anforderungen an Produkteigenschaften
- Vertrieb von Abfallprodukten (verwendete Schmierstoffe, Öle) in Gruppen
- Anforderungen an die physikalisch-chemischen Indikatoren der Qualität der Abfallprodukte (Schmierstoffe, Öle) bei der Erfassung, Lagerung (Akkumulatierung) und Übergabe zur Verarbeitung (Recycling)
- Systeme zur Feststellung der Konformität von Produkten (1d, 2 d)
- Liste der Produkte und HS-Codes, die TR ZU 030/2012 unterliegen
Bitte senden Sie Ihre Anfragen an inquiry@wwg.eu.com