Der EWG-Rat billigte den Entwurf zur Änderung der TR ZU 004/2011 "LVD"
Am 26. April 2022 verabschiedete der EWG-Rat Änderungsentwürfe zur TR ZU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten". Die unten aufgeführten Änderungen wurden der aktuellen EAC-Verordnung vorgelegt.
- Neue Definitionen wurden eingeführt
- "Niederspannungsgeräte"
Der Wortlaut des Begriffs "Niederspannungsgeräte" wurde geändert in "elektrische Betriebsmittel, die an allen Ein- und Ausgängen eine Nennspannung aufweisen (mit Ausnahme der Funkenentladungsimpulsspannung) überschreiten nicht 1000 V AC und 1500 V DC."
- "Bisher verwendete Niederspannungsgeräte"
Das Dokument hat einen neuen Begriff eingeführt, "früher verwendete Niederspannungsgeräte". Sie bezieht sich auf Niederspannungsgeräte mit einer oder mehreren Betriebszeichen (Verschmutzung, äußere und innere Staubigkeit, Spuren der Exposition gegenüber extremen Temperaturen, Flüssigkeiten oder Sonnenlicht, Korrosion, Patina, Abnutzungen, Kratzer, Dellen und andere Schäden, verletzte oder geänderte Vorverkaufseinstellungen und Programme, die repariert oder ersetzt werden Baugruppen, Teile, Komponenten, Fehlen von Dichtungen, Stopfen, Steckern, Schutzbeschichtungen, B. Shells, Cases und andere Elemente, die während des Betriebs entfernt wurden), die vom Verbraucher (Benutzer) für ihren beabsichtigten Zweck verwendet wurden, wie dokumentiert.
- "Eine Charge von Niederspannungsgeräten"
Eine Charge von Niederspannungsgeräten ist eine Reihe von Einheiten von Niederspannungsgeräten gleichen Namens und (oder) Bezeichnung, die innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls unter den gleichen Produktionsbedingungen hergestellt werden und von einem Lieferschein begleitet werden.
- "Haushaltsgeräte"
"Elektrische Haushaltsgeräte sind elektrische Geräte, die für die Verwendung durch den Verbraucher (Benutzer) für Zwecke bestimmt sind, die nichts mit Produktion, Handel und anderen kommerziellen Aktivitäten zu tun haben, deren Betriebsdokumente kein Verbot der Verwendung im täglichen Leben enthalten."
- Die Liste der Produkte, die nicht der TR ZU 004/2011 unterliegen, wurde erweitert.
Der Entwurf schlägt vor, die Liste der von TR ZU 004/2011 ausgenommenen Produkte "LVD" zu spezifizieren und zu erweitern, nämlich:
- Geräte, die den folgenden Vorschriften unterliegen
- TR ZU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen"
- TR ZU 011/2011 "Über die Aufzugssicherheit"
- TR ZU 012/2011 "Über die Sicherheit von Geräten für die Arbeit in explosionsgefährdeten Bereichen"
Mit Ausnahme von Kabeln, Drähten, Kabeln.
- Geräte, die von juristischen Personen, natürlichen Personen und Einzelunternehmern hergestellt werden und NICHT für die Produktion, den kostenlosen Transfer und die Vermietung bestimmt sind.
- Komponenten von Niederspannungsgeräten, wenn sie für den Verbraucher nicht anders als eingebettet in das Gerät (vom Hersteller im Rahmen des Vertrags geliefert) zugänglich sind.
- Komponenten von Geräten (Steckverbinder, Wickeldrähte, Leiterplatten, Mikroschalter, Relais, integrierte Schaltungen, diskrete Halbleiterbauelemente, Kondensatoren, Induktivitäten, Widerstände, Filter), deren Sicherheit nur als Teil der Ausrüstung bestimmt werden kann.
- Liste der Geräte, die der obligatorischen EAC-Zertifizierung unterliegen, wurde erweitert
Die vorgeschlagenen Änderungen ergänzten Anhang Nr. 1, der eine Liste der Geräte enthält, die einer obligatorischen Zertifizierung in Form eines EAC-Zertifikats unterliegen.
Hinzugefügte Artikel:
- Automatische Steuergeräte für elektrische Haushaltsgeräte;
- Fernbedienungen und Bedienfelder, Controller;
- PCs, einschließlich Systemblöcke;
- Registrierkassen, einschließlich solcher, die in Verbindung mit einem Computer arbeiten.
- Scanner, Drucker und Kopierer (einschließlich MFPs);
- Monitore;
- Unterbrechungsfreie Stromversorgungen;
- Aktive Akustiksysteme;
- Multimedia-Projektoren.
- Es wurden neue Änderungen an bereits bestehenden Punkten vorgenommen.
- Punkt 4. "Elektrifiziertes Werkzeug (manuelle und tragbare elektrische Maschinen)" ersetzt durch Punkt 4. "Elektro-Heizwerkzeug".
- Punkt 7 (automatische Schalter, Schutzabschalteinrichtungen) wird um die Worte "Sicherungen, Schaltanlagen, Schalter, Schütze, Starter" ergänzt.
- Einige Punkte wurden von der Verordnung ausgenommen.
- Punkt 8. "Geräte zur Verteilung elektrischer Energie"
- Punkt 9. "Elektrische Geräte zur Steuerung elektrischer Anlagen"
Die vorgeschlagenen Änderungen treten nach ihrer Billigung durch den EWG-Rat in Kraft.
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