Kommende Änderungen am TR ZU 010 für Maschinen und Anlagen
Ab dem 27. Januar 2020 wird die EAEU-Kommission eine öffentliche Überprüfung des Entwurfs einer Änderung der technischen Verordnung der Zollunion "Über die Sicherheit von Maschinen und Ausrüstungen" (TR CU 010/2011) abhalten.
Die neue Überarbeitung zielt darauf ab, zwei große Probleme auf der Grundlage der Ergebnisse ihrer Anwendung zu lösen:
- Erstellung von Formularen, Schemata und Verfahren zur Beurteilung der Konformität von Geräten auf der Grundlage neuer Standardzertifizierungs- und Deklarationssysteme, die durch beschlussüberst es des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (ECE) Nr. 44 vom 18. April genehmigt wurden, 2018.
- Die Vorschriften der Verordnung über die Erstellung von Bescheinigungen und Erklärungen im Einklang mit dem Protokoll über die technische Regulierung in der EAEU (Anlage Nr. 9 des EAEU-Abkommens vom 29. Mai 2014) werden in Einklang gebracht.
Es ist geplant, in einer neuen Ausgabe der Verordnung über die Konformitätsbewertung von Ausrüstungen mehrere Artikel vollständig zusammenzustellen:
- Sicherstellung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen (Artikel 6).
- Konformitätsbewertung (Artikel 7).
- Verfahren zur Feststellung der Konformität von Maschinen und (oder) Ausrüstungen (Artikel 8).
- Untersuchung der Maschinentypen und (oder) Ausrüstungen (Artikel 9).
- Das Verfahren für die Zertifizierung von Maschinen und (oder) Ausrüstungen (Artikel 10).
Die Änderungsentwürfe enthielten einen einheitlichen Ansatz für die Durchführung der Konformitätsbewertung in der EAEU, einschließlich der Analyse evidenzbasierter Materialien, der Identifizierung und Probenahme von Produkten, der Produktionsbewertung, der Ausstellung, der Aussetzung oder Beendigung von Konformitätsbewertungsdokumenten, deren Lagerung sowie Inspektionskontrolle.
Die öffentliche Überprüfung des Dokuments soll am 10. April 2020 abgeschlossen sein.
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