Autorisierungsschreiben zur Verwendung des EAC-Zertifikats (TR ZU)
Gemäß den Regeln und Vorschriften der Zollunion können nur juristische Personen oder ein im Gebiet der Zollunion eingetragener Unternehmer EAC-Erklärungen und -Bescheinigungen beantragen.
WWG bietet EAC Local Representative Service (Applicant Service) an, um ausländischen Herstellern die notwendige Unterstützung für das Zertifizierungsverfahren zu bieten. So sind die Hersteller unabhängig von ihren Kunden, was es ihnen ermöglicht, Umsatz und Export zu steigern.
Die EAC-Bescheinigung/-Erklärung ist obligatorisch, um die Zollabfertigung zu durchlaufen (wenn ein Produkt nicht in die Liste der Ausnahmen fällt).
Manchmal kann ein Genehmigungsschreiben (Autorisierungsschreiben) erforderlich sein, um die Zollabfertigung zu bestehen. In diesem Dokument heißt es, dass der Antragsteller (WWG) ein Unternehmen ermächtigt, die ausgestellten Zertifikate und Erklärungen zu verwenden.
Ein solches Schreiben wird nur mit Genehmigung des Herstellers ausgestellt. Sie wird vom Antragsteller unterzeichnet und gestempelt.
In der Regel genügt eine gescannte Kopie eines solchen Autorisierungsschreibens. In Ausnahmefällen kann eine gedruckte Kopie für Zollbeamte erforderlich sein.
Bitte senden Sie Ihre Anfragen an inquiry@wwg.eu.com