Anforderungen an die EAC-Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Zollunion
Die Anforderungen an das EAC-Etikett für Lebensmittel in der Zollunion werden durch die Technische Verordnung der Zollunion (TR CU 022/2011) "Labeling of Food Products" festgelegt.
Die allgemeinen Regeln der EAC-Kennzeichnung lauten wie folgt:
1. Die Etikettierung verpackter Lebensmittel muss folgende Angaben enthalten:
- Name der Lebensmittel
- Zusammensetzung von Lebensmitteln
- Menge des Produkts
- Herstellungsdatum
- lagerfähigkeit
- Lagerbedingungen von Lebensmitteln
- Name und Standort des Herstellers
- Empfehlungen und (oder) Nutzungsbeschränkungen
- Indikatoren für den Nährwert von Lebensmitteln
- Informationen über Komponenten, die genetisch veränderte Organismen (GVO) verwenden
- Einheitliche Samtmarke für den Warenverkehr in der Zollunion (EAC)
2. Die Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln, die nach Russland ausgeführt werden, muss auf Russisch angewendet werden
3. Zusätzliche Informationen können in der Etikettierung von verpackten Lebensmitteln angegeben werden
4. Zusätzliche Kennzeichnungsanforderungen können in den technischen Vorschriften der Zollunion für bestimmte Arten von Lebensmitteln festgelegt werden.
5. Alkoholfreie Getränke, die Koffein über 150 mg/l enthalten, und (oder) Heilpflanzen und ihre Extrakte in einer Menge, die ausreicht, um eine tonische Wirkung auf den menschlichen Körper zu erzielen, sollten mit der Kennzeichnung "Nicht empfohlen, Kinder unter 18 Jahren mit Schwangerschaft zu verwenden und Stillen, sowie Personen, die an erhöhter nervöser Erregbarkeit, Schlaflosigkeit, Bluthochdruck leiden."
Dies sind allgemeine Anforderungen. Ausführlichere Informationen finden Sie in TR CU 022/2011.
Wenn Sie eine Anfrage für die EAC-Zertifizierung oder fragen, zögern Sie nicht, uns per inquiry@wwg.eu.com zu kontaktieren.