Änderungen der technischen Verordnung der Zollunion "Über die Sicherheit von Geräten, die mit Gaskraftstoff betrieben werden" (TR ZU 016/2011) | 2020
Die technische Regelung der Zollunion "Über die Sicherheit von Geräten, die mit Gaskraftstoff betrieben werden" (TR CU 016/2011) wurde durch beschlussgebende Entscheidung der Kommission der Zollunion Nr. 875 vom 9. Dezember 2011 genehmigt und trat am 15. Februar 2013 in Kraft.
Am 25. Mai 2020 begann eine öffentliche Diskussion über die Änderungsentwürfe zu TR CU 016/2011. Die öffentliche Überprüfung des Dokuments sollte am 31. Juli 2020 abgeschlossen sein, und in der neuen Ausgabe tritt die Verordnung erst nach sechs Monaten nach der offiziellen Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses in Kraft.
Die Änderungen zielen darauf ab, die folgenden Bestimmungen der Verordnung zu regeln und sie an die einheitlichen Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAEU) heranzuführen:
- Aktualisierung der Verfahren zur Bewertung der Konformität von Gasanlagen gemäß den neuen Standardzertifizierungs- und Deklarationssystemen, die mit Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (ECE) Nr. 44 vom 18. April 2018 angenommen wurden;
- Harmonisierung der Bestimmungen der Verordnung mit dem Protokoll über die technische Regulierung in der EAEU (Anlage Nr. 9 des Abkommens über das EAEU vom 29. Mai 2014);
- Klarstellung bestimmter Bestimmungen der Verordnung auf der Grundlage ihrer Anwendung.
[Quelle, in russischer Sprache]: http://docs.cntd.ru/document/564735798
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