Zertifizierungssystem in Armenien
Armenien wurde 2015 Mitglied der Zollunion. Daher ist ein Prozess der Umsetzung der Rechtsvorschriften der Zollunion im Gange. Das Zertifizierungssystem in Armenien besteht also derzeit hauptsächlich aus nationalen Normen und nicht aus EAC-Qualitätsanforderungen.
Nationale Anforderungen an die Qualität der ausgeführten Waren sind im Gesetz der Armenischen Republik Nr. 603-II "Über die technische Verordnung" festgelegt. Die wichtigste staatliche Aufsichtsbehörde ist das Nationale Institut für Normen im Ministerium für Wirtschaft der Armenischen Republik.
Die Qualität der Ware kann durch eine Bescheinigung oder eine Erklärung bestätigt werden, die freiwillig oder obligatorisch sein kann.
Für eine bestimmte Warengruppe ist eine Staatliche Registrierungsbescheinigung oder eine Nutzungserlaubnis erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Anfragen an info@wwg.eu.com.