EAC TR ZU 048/2019 "Über Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte" wird am 1. September 2022 in Kraft treten
Eurasische Wirtschaftskommission hat die Entscheidung genehmigt, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Technischen Verordnung der Zollunion 048/2019 "Über Anforderungen an die Energieeffizienz von energieverbrauchenden Geräten" zu verschieben.
Der Beschluss, den Stichtag zu verschieben, wurde am 29. Dezember 2020 getroffen und steht kurz vor der endgültigen Zustimmung des Rates.
Gemäß dem genehmigten Beschluss wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens für TR CU 048/2019 "Über Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte" vom 1. September 2021 auf den 1. September 2022 verschoben.
Diese Entscheidung gilt nicht für zwei Abschnitte des Anhangs Nr. 16 der technischen Verordnung, die lauten: der Inhalt des Etiketts und des technischen Bogens sowie die Definition von Energieeffizienzklassen, Reinigungseffizienz und Sekundärstaubfiltration. Diese Abschnitte werden wirksam, nachdem die entsprechenden GOSTs in die Listen der Standards für Testmethoden aufgenommen wurden.
Aufgrund des genehmigten Beschlusses sollen weitere Anhänge der Verordnung zusammen mit der technischen Verordnung selbst am 1. September 2022 in Kraft treten.
Die technische Verordnung der Zollunion 048/2019 "Über Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte" wurde am 8. August 2019 angenommen und wartet seit diesem Zeitpunkt auf den Eintritt in die Truppe.
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