Übergangsbestimmungen zu TR EAEU 048/2019 "Über Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte" | EAC
Der Ausschuss der Eurasischen Wirtschaftskommission hat Übergangsbestimmungen zu den technischen Vorschriften "Über Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte" (TR EAEU (TR CU) 048/2019) erlassen.
Diese technische Verordnung wurde mit Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 8. August 2019 Nr. 114 angenommen und tritt mit dem Datum des Inkrafttretens des Beschlusses des EWG-Rates in Kraft, mit dem die Etiketten für energieverbrauchende Geräte verschiedener Art und die Vorschriften für deren Gestaltung festgelegt werden, jedoch nicht früher als am 1. September. , 2021.
Innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten von TR CU 048/2019 ist es gestattet, die Produkte auf der Grundlage nationaler Konformitätsbewertungsdokumente, die vor dem Datum des Inkrafttretens dieser technischen Verordnung ausgestellt wurden, zu erstellen und in Verkehr zu bringen, wenn das Verfahren für die nationale Konformitätsbewertung vorgesehen war, oder ohne Unterlagen, wenn ein solches Verfahren nicht vorgelegt wurde.
Der Umgang mit Produkten, die gemäß den Übergangsbestimmungen hergestellt werden, ist während ihrer Lebensdauer zulässig.
Die Festlegung von Übergangsbestimmungen ist ein Interimsverfahren nach der Annahme technischer Vorschriften. Dies trägt dazu bei, schrittweise auf die Anforderungen der technischen Vorschriften und Konformitätsbewertungsdokumente umzusteigen.
Bitte senden Sie Ihre Anfragen an inquiry@wwg.eu.com