Neue Technische Verordnung in der Ukraine tritt am 1. April 2018 in Kraft
Die neue technische Verordnung (TR) "Über die Genehmigung der Technischen Verordnung über Funkgeräte" tritt am 1. April 2018 in der Ukraine in Kraft.
Sie entspricht der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 16.04.2014.
Der Hauptanwendungsbereich des TR zur Festlegung von Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, einschließlich Anforderungen zur Regelung der elektromagnetischen Verträglichkeit und der angemessenen Nutzung des Funkspektrums in der Ukraine.
Bitte beachten Sie, dass die Produkte, die DER TR "Nach Genehmigung der Technischen Verordnung über Funkgeräte" unterliegen, nicht die Einhaltung von TR EMC und TR LVD erfordern.
Die Form der Konformität ist die Konformitätserklärung.
Folgende Produkte fallen in die Ausnahmen:
- Funkgeräte, die von Amateuren verwendet werden.
- Marinefunkausrüstung.
- Funkgeräte, die in der Luftfahrt eingesetzt werden.
- Kits aus Ustom-Bausätzen, die ausschließlich im Wissenschafts- und Forschungsbereich verwendet werden.
Die neue technische Verordnung ersetzt die technische Regelung für Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte, die bis zum 1. April 2018 gelten. Funkanlagen, die vor dem 1. April in Verkehr gebracht werden, sollten den Anforderungen der Technischen Verordnung über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie TR EMV und TR LVD entsprechen.
Nach dem 1. April 2019 dürfen die funkelektronischen Geräte nur noch mit einer verbindlichen Bestätigung der Einhaltung der neuen technischen Verordnung über Funkgeräte in der Ukraine in Den Markt gebracht werden.
Wenn Sie eine Anfrage haben, senden Sie diese bitte an inquiry@wwg.eu.com.