Neue Änderungen der (EAC) Vorschriften für Parfümerie und Kosmetika
Am 15. März 2019 hat der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission den Beschluss offiziell veröffentlicht, mit dem die Änderungsentwürfe der Technischen Verordnungen der Zollunion "Über die Sicherheit von Parfümerie und kosmetischen Mitteln" (TR CU 099/2011) gebilligt wurden.
Die ersten Änderungen betreffen die in den Verordnungen verwendete Terminologie. Daher wird die Liste der Definitionen mit neuen Positionen aktualisiert:
- Make-up zum Bräunen;
- Verkäufer;
- Mikrobiologisch risikoarme Produkte;
- Sterile Kosmetik.
Auch die Sicherheitsanforderungen für bestimmte Kategorien von Parfums und Kosmetika ändern sich. Dies betrifft die Zusammensetzung von Mundhygieneprodukten: Die Verwendung von Saccharose und anderen leicht fermentierbaren Kohlenhydraten wird verboten.
Der Wasserstoffindex (pH) wird nicht durch die folgenden Produkttypen reguliert:
- Enthaartwachsen;
- Wasserfreie Haar Styling Gele;
- Fettwachsprodukte;
- Haarsprays;
- Lump Toilettenseife;
- 100% ätherische Öle, etc.
Die Liste der Waren, für die keine mikrobiologischen Indikatoren berücksichtigt werden, wurde ermittelt. Unter diesen Waren gibt es: Nagellacke, Deodorants, Antiperspirantien, Badesalze, etc.
Darüber hinaus umfasst das Projekt die Spezifikationen von Normen für die Produktkennzeichnung, Lagerung und Entsorgung.
Die Änderungen werden dem Rat der EWG in naher Zukunft gebilligt.