Kennzeichnung von nach Russland exportierten Schuhen
Der Minister für Industrie und Handel unterzeichnete am 3. September 2018 im Rahmen des laufenden Pilotprojekts zur Kennzeichnung und Überwachung des Umsatzes von Schuhprodukten Empfehlungen zur Kennzeichnung von Schuhen durch Kennzeichnung.
Es bezieht sich auf Produkte mit HS-Code 6401-6405: wasserdichte Schuhe, deren Oberseite nicht an der Sohle befestigt ist; Sportschuhe mit Ober- oder Sohlen aus Gummi und Kunststoff; Hausschuhe; Schuhe mit Lederoberteil usw.
Die Kennzeichnung der Erzeugnisse erfolgt während der Herstellung des Erzeugnisses vor dem Versand vom Herstellungsort und vor der Überfahrt des russischen Zolls.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Kennzeichnungscode, der auf das Verbraucherpaket oder direkt auf die Produkte angewendet wird, Folgendes umfassen sollte: Produkt-Identifikationsnummer, individuelle Seriennummer, HS-Code, Verifizierungsschlüssel, elektronische Signatur des Systembetreibers.
Die Teilnehmer des Pilotprojekts sollten dem System folgende Informationen übermitteln:
- Arten von Materialien, die verwendet werden, um den Boden, die Oberseite und das Schuhfutter herzustellen;
- Sohlenmaterial;
- Art der Schuhe;
- Modell (in der Bescheinigung oder Konformitätserklärung angegeben);
- Marke und Produktionsland;
- Größe im Stiichass-System und andere Zeichen.
Die Kennzeichnung von Schuhen durch Kennzeichnung ist die zweite Stufe des freiwilligen Pilotprojekts, das ab dem 1. Juli 2019 zu einem obligatorischen Verfahren wird.
Die Schuhe unterliegen den technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie" (TR CU 017/2011). Gemäß seinen Anforderungen unterliegen erwachsene Schuhe einer verbindlichen Konformitätserklärung.
Wenn Sie eine Anfrage haben, senden Sie diese bitte an inquiry@wwg.eu.com.