Eurasische Kommission begann eine Diskussion über einheitliche Sanitärstandards für Maschinen und elektrische Ausrüstung
Die öffentliche Diskussion über die Änderungsentwürfe zum Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 299 vom 28. Mai 2010 über die Festlegung der Frist für die Gültigkeit einheitlicher sanitärer Anforderungen für Ausrüstung begann am 29. Januar 2020.
Die Diskussion betrifft die Waren, die durch die folgenden technischen Vorschriften kontrolliert werden:
- TR CU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten".
- TR CU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen".
- TR CU 020/2011 "Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Mittel".
Die Ergänzungen sind in Absatz 2-1 des Beschlusses Nr. 299 vorgesehen und beinhalten die Festlegung eines Stichtags für die Gültigkeit einheitlicher sanitärer Anforderungen für Geräte, die diesen Vorschriften unterliegen.
Für Geräte, für die genehmigungen vor dem 1. Juli 2020 erteilt wurden, gelten die Normen der Absätze 2, 3, 5, 12, 13 des Unterabschnitts 3 und der Absätze 1-10, 18 des Abschnitts 5 des Abschnitts 7 "Anforderungen an Maschinen, Instrumente und Elektrotechnik".
Die öffentliche Diskussion soll am 20. Februar 2020 enden. Das Dokument tritt 30 Tage nach der offiziellen Veröffentlichung der Entscheidung in Kraft.
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