Ergänzung zur Liste der Geräte, die TR CU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen"
Am 29. November 2019 wurde die offizielle Entscheidung des Boards der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG) Nr. 203 veröffentlicht, mit der die Geräteliste geändert wird, deren Zollanmeldung mit einer Bescheinigung oder Konformitätserklärung gemäß TR CU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen" versehen sein muss.
Das Dokument wurde wenige Tage zuvor am 26. November 2019 angenommen und tritt am 29. Dezember in Kraft.
Die ersten Änderungen zielen darauf ab, technische Hindernisse für die Unterrichtung der Zollbehörden über die verfügbaren Dokumente zu beseitigen. Es wurde offiziell festgestellt, dass es erlaubt ist, nicht nur die Dokumente, sondern auch Informationen über sie aus dem amtlichen Register der Bescheinigungen und Erklärungen einzureichen.
Darüber hinaus wurde eine weitere Gruppe von HS-Codes für Ausrüstung entolieren löcher und bohrlöcher, Ausrüstung zum Laden und Versaufsaugen von Strahllöchern hinzugefügt - von 8412. Unter diesen Geräten gibt es:
- Pneumatische Perforatoren/Hämmer;
- Maschinen zum Bohren von Brunnen im Bergbau;
- Bohranlagen.
Die enthaltene Produktgruppe unterliegt ebenfalls einer obligatorischen Zertifizierung.
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