EAC-Zertifizierung von Wasserfiltern und Ausrüstung für Wasserbehandlung
Die Ausrüstung für die Filtration, Sterilisation und Reinigung von Trinkwasser unterliegt der Staatlichen Registrierungsbescheinigung (SGR, Hygienebescheinigung). Die Anforderungen an solche Geräte sind in den sanitären und epidemiologischen und hygienischen Anforderungen an Waren zu finden, die einer sanitären und epidemiologischen Überwachung unterliegen (Teil II, Abschnitt 3).
Das Hygienezertifikat ist auf dem gesamten Gebiet der Zollunion (Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan) gültig.
Die Gültigkeitsdauer der staatlichen Zulassungsbescheinigung ist in der Regel unbegrenzt.
Das Zertifikat enthält Informationen darüber, dass das Produkt in der Trinkwasserversorgung verwendet wird.
Ab Juni 2018 kann der Antragsteller eines solchen Dokuments nur noch ein in der Zollunion eingetragenes Unternehmen sein. Falls erforderlich, stellt WWG ausländischen Herstellern lokalen Vertretungsservice als Antragsteller für Hygienezertifikat und TR CU-Zulassungen zur Verfügung.
Wenn ein Gerät vom Netz mit Strom versorgt wird, kann eine Genehmigung gemäß TR CU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten" (LVD) und TR CU 020/2011 "Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Mittel" (EMV) erforderlich sein.
Wenn das Gerät für den Haushalt bestimmt ist, sollte außerdem eine Erklärung mit TR CU 037/2016 RoHS Russland eingeholt werden. Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument am 1. März 2020 obligatorisch wurde.
WWG hilft Ihnen gerne bei der Einholung aller erforderlichen Genehmigungen für Ihre Ausrüstung.
Bitte senden Sie Ihre Anfragen an inquiry@wwg.eu.com