EAC TR ZU 041/2017 "Zur Sicherheit chemischer Produkte" Inkrafttreten auf November 2022 verschoben
Ursprünglich sollte die neue technische Regelung der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU (EAWU) 041/2017 "Über die Sicherheit chemischer Produkte" am 2. Juni 2021 in Kraft treten. Aufgrund von Verzögerungen bei der Erstellung eines einheitlichen Chemikalienregisters und der Nichteinhaltung der Entscheidung Nr. 19 vom 3. März 2017 wurde jedoch beschlossen, das Inkrafttreten der TR ZU (EAWU) 041/2017 auf mindestens den 30. November 2022 zu verschieben.
Diese technische Verordnung wurde entwickelt, um:
- Einheitliche Anforderungen an chemische Produkte festlegen, die für die Anwendung und Erfüllung verbindlich sind;
- Gewährleistung des freien Vertriebs chemischer Erzeugnisse in der Zollunion;
- Festlegung von Identifizierungsregeln für chemische Produkte;
- Festlegung der Anforderungen an die Terminologie chemischer Produkte;
- Entwicklung von Kennzeichnungen und Regeln für die Anwendung auf chemische Produkte.
Das Inkrafttreten der TR ZU (EAWU) 041/2017 wurde gemäß dem Schreiben Nr. 28726/13 vom 09.04.2021 verschoben. Derzeit befindet sich die Entwicklung der Anforderungen in der Endphase. Es wurde beschlossen, den Übergangszeitraum zwischen der Annahme der technischen Verordnung und ihrem Inkrafttreten auf 2,5 Jahre zu verlängern. Diese Entscheidung wurde getroffen, um eine Reihe von Risiken zu vermeiden, denen inländische und internationale Unternehmen hätten ausgesetzt sein können, wie z. B.:
- Unmöglichkeit, die Verfahren für die rechtzeitige Meldung neuer Chemikalien und die Zulassung der Registrierung von Chemikalien zu bestehen;
- Unmöglichkeit, chemische Erzeugnisse in das Register chemischer Stoffe und Gemische aufzunehmen, um sich aufgrund fehlender Verfahren einer Notifizierungsregistrierung zu unterziehen;
- Mangelnde Bereitschaft der Urheberrechtsinhaber, die Zusammensetzung chemischer Gemische offenzulegen, was ein Geschäftsgeheimnis ist.
Es wurde vorläufig vereinbart, das Inkrafttreten auf den 30. November 2022 zu verschieben: "In Ziffer 4 des Beschlusses des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 3. März 2017 Nr. 19 "Über die technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion "Über die Sicherheit chemischer Produkte" (TR ZU 041/2017) werden die Worte "2. Juni 2021" durch die Worte "30. November 2022" ersetzt.
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