EAC TR ZU 010 für Kugelmühlen und SAG-Mühlen
Ballmühlen und SAG-Mühlen, die als Industrieausrüstung in die Länder der Eurasischen Zollunion exportiert werden, unterliegen der obligatorischen EAC TR CU-Konformitätszertifizierung. Konformitätsdokumente sollten vor dem Export oder Verkauf der Ausrüstung in diesen Ländern eingeholt werden.
In der Regel unterliegen Mühlen der folgenden technischen Regelung der EAC:
Eine Kugelmühle oder eine SAG-Mühle erfordert eine einzige Konformitätserklärung nach TR CU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen".
Um eine Erklärung abzugeben, die TR CU 010/2011 enthält, sollte eine Sicherheitsbegründung eingeholt werden. Die Sicherheitsbegründung ist ein Dokument, das eine Analyse möglicher Risiken sowie technische Informationen über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Geräte enthält. Die Sicherheitsbegründung ist ein obligatorisches Dokument, das für alle Anmeldungen und Bescheinigungen erforderlich ist, die die technische Verordnung der Zollunion 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen" enthalten.
Für die Ausstellung der Erklärung sind folgende Informationen vorzulegen:
- Unterzeichneter Bewerbervertrag zwischen dem Hersteller und seinem lokalen Vertreter
- Gerätehandbuch oder Datenblatt in russischer Sprache
- HS-Code
Es dauert 5-10 Arbeitstage, um eine Konformitätserklärung und eine Sicherheitsbegründung für eine Mühle zu erlassen.
WWG kann sich um einen ganzen Zertifizierungsprozess Ihrer Kugelmühlen oder SAG-Mühlen kümmern.
Bitte senden Sie Ihre Anfragen an inquiry@wwg.eu.com