EAC TR ZU 004, TR ZU 010, TR ZU 020 für Etikettiermaschinen
Etikettiermaschinen, die als Industrieausrüstung in die Länder der Eurasischen Zollunion exportiert werden, unterliegen der obligatorischen EAC TR ZU-Konformitätszertifizierung. Konformitätsdokumente hängen von der Anwendung einer Etikettiermaschine ab, bevor die Geräte in diese Länder ausgeführt oder verkauft werden.
Etikettiermaschinen für Geräte und Non-Food-Produkte unterliegen zwei technischen Regulationen der EAC:
- TR ZU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten"
- TR ZU 020/2011 "Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Mittel"
Eine einzige Konformitätserklärung zu TR ZU 004/2011 und TR ZU 020/2011 reicht für den Export und Verkauf aus.
Etikettiermaschinen für Lebensmittel unterliegen drei technischen Regulationen von EAC:
- TR ZU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten"
- TR ZU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen"
- TR ZU 020/2011 "Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Mittel"
Die Etikettiermaschine für Lebensmittel erfordert eine Konformitätserklärung gemäß TR ZU 004/2011, TR ZU 010/2011 und TR ZU 020/2011, in der alle 3 technischen Regulationen enthalten sind.
Um eine Erklärung abzugeben, die TR ZU 010/2011 enthält, sollte eine Sicherheitsbegründung eingeholt werden. Die Sicherheitsbegründung ist ein Dokument, das eine Analyse möglicher Risiken sowie technische Informationen über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Geräte enthält. Die Sicherheitsbegründung ist ein obligatorisches Dokument, das für alle Anmeldungen und Bescheinigungen erforderlich ist, die die technische Regulation der Zollunion 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen" enthalten.
Es dauert 5-10 Arbeitstage, um eine Konformitätserklärung und eine Sicherheitsbegründung für eine Etikettiermaschine zu erlassen.
WWG kann sich um einen ganzen Zertifizierungsprozess Ihrer Etikettiermaschinen kümmern.
Bitte senden Sie Ihre Anfragen an inquiry@wwg.eu.com