EAC TR ZU 004, TR ZU 010, TR ZU 020 für Backenbrecher
Vor dem Export und Verkauf von Backenbrechern in EAEU-Ländern (Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan) muss die Ausrüstung entsprechende Konformitätsdokumente erhalten, die ihre Einhaltung der EAC-Vorschriften belegen.
Kieferbrecher unterliegen:
- TR CU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten"
- TR CU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen"
- TR CU 020/2011 "Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Mittel"
Kieferbrecher benötigen eine EAC-Konformitätserklärung gemäß TR CU 004/2011, TR CU 010/2011 und TR CU 020/2011 (einschließlich aller 3 technischen Vorschriften). Diese Erklärung reicht aus, um die erforderlichen EAC-Anforderungen zu erfüllen.
Um eine Erklärung abzugeben, die TR CU 010/2011 enthält, sollte eine Sicherheitsbegründung eingeholt werden. Die Sicherheitsbegründung ist ein Dokument, das eine Analyse möglicher Risiken sowie technische Informationen über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Geräte enthält. Die Sicherheitsbegründung ist ein obligatorisches Dokument, das für alle Anmeldungen und Bescheinigungen erforderlich ist, die die technische Verordnung der Zollunion 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen" enthalten.
Es dauert 5-10 Arbeitstage, um eine Konformitätserklärung und eine Sicherheitsbegründung für einen Backenbrecher zu erlassen.
Für die Ausstellung der Erklärung sind folgende Informationen vorzulegen:
- Unterzeichneter Bewerbervertrag zwischen dem Hersteller und seinem lokalen Vertreter
- Gerätehandbuch oder Datenblatt in russischer Sprache
- HS-Code
WWG kann Sie bei einem kompletten Prozess der EAC-Zertifizierung von Backenbrechern unterstützen.
Bitte senden Sie Ihre Anfragen an inquiry@wwg.eu.com