Änderungen im Technischen Regelwerk TR ZU 019/2011 "Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung" vom 27. November
Am 27. November 2019 treten mit Beschluss des EWG-Rates vom 28. Mai 2019 Nr. 55 Änderungen der technischen Regelung der Zollunion "Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung" (TR CU 019/2011) in Kraft.
Die Änderungen beziehen sich auf die Festlegung des Anwendungsbereichs der technischen Vorschriften und die individuellen Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung.
Schutzhelme für Fahrer und Insassen von Krafträdern und Mopeds, die unter die technische Verordnung "Über die Sicherheit von Radfahrzeugen" (TR CU 018/2011) fallen, sowie bestimmte Kategorien von persönlichen Schutzausrüstungen, die zum Schutz vor bakteriologischen (biologischen) Und radioaktiven Stoffen, die für militärische Zwecke verwendet werden können, vor giftigen Chemikalien, die in chemischen Waffen verwendet werden, und Chemikalien, die gegen Unruhen verwendet werden, entwickelt oder geändert wurden, sind jetzt ausgenommen.
Die Liste der Produkte, die dieser technischen Verordnung unterliegen, wurde durch persönliche Schutzausrüstungen für Hände und Füße mit Schutz vor Wasser und Lösungen ungiftiger Stoffe ergänzt.
Es wurden gesonderte Anforderungen für Anzüge mit Isolierung von Wasser und Lösungen von ungiftigen Stoffen, PSA vor mechanischem Aufprall sowie Filter-PSA des Atmungssystems festgelegt. Darüber hinaus wurde die technische Regelung durch die Anforderungen an einen Filter-Selbstretter ergänzt, der eine Person vor toxischen Verbrennungsprodukten während der Rettung und Evakuierung im Brandfall schützen soll, sowie PSA von Händen und Füßen mit Wasserschutz. und Lösungen für ungiftige Stoffe. Bei PSA der Hörorgane wurde das Formular zur Bestätigung der Einhaltung der Bescheinigungserklärung geändert.
Mit Beschluss des EWG-Ausschusses vom 6. August 2019 Nr. 134 wurde das Verfahren für die Einführung von Änderungen eingeführt, das vorsieht, daß Dokumente über die Beurteilung der Konformität von PSA mit den in der technischen Verordnung festgelegten zwingenden Anforderungen vor dem Tag, an dem die Änderungen in Kraft treten (27. November 2019), bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sind.
Die Freigabe von Produkten in Gegenwart solcher Konformitätsbewertungsdokumente ist vor ihrem Ablaufdatum zulässig. Die Zirkulation solcher Produkte ist während ihrer Lebensdauer oder Haltbarkeit möglich.
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