Änderungen an EAC TR ZU 009/2011 "Über die Sicherheit von Parfümerie und kosmetischen Produkten"
Die Anforderungen an die Zusammensetzung von Parfums und Kosmetika für die EAC-Länder wurden geklärt. So wurden die Listen der zur Verwendung verbotenen oder zugelassenen Stoffe sowie die Listen der zugelassenen Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter unter Berücksichtigung der festgelegten Beschränkungen aktualisiert. Die Anforderungen sind an die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 angeglichen.
Es wurden auch getrennte Gruppen kosmetischer Güter ermittelt, für die keine mikrobiologischen Indikatoren ermittelt werden. Dies sind Nagellacke, oxidative Haarfärbemittel, Haarentfernungsprodukte und andere Produkte.
Es werden allgemeine Kriterien für die Gültigkeit von Aussagen über die Verbrauchereigenschaften von Parfums und Kosmetika eingeführt. Nun sind beispielsweise Aussagen, die das Fehlen von Stoffen für verboten erklären, für die Verwendung in Kosmetika verboten, nicht erlaubt. Aussagen über die Eigenschaften einer Zutat sollten sich nicht unangemessen auf Produkteigenschaften erstrecken. Darüber hinaus sollten sie keine Informationen über die Genehmigung durch Exekutivbehörden usw. enthalten.
Eine Reihe von Normen für die Konformitätsbewertung wurden präzisiert, darunter die neuen Typregelungen, die der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission im April 2018 angenommen hat.
Nämlich die Liste der Dokumente, die der Antragsteller für die Eintragung der Erklärung vorlegen muss, und die Aufbewahrungsfrist für diese Dokumente in einer akkreditierten oder zugelassenen Stelle wurden festgelegt. Es gibt Fälle, in denen es erlaubt ist, eine Konformitätserklärung ohne zusätzliche Prüfungen zu akzeptieren, z. B. bei der Änderung der Kontaktdaten des Antragstellers oder des HS-Codes (Zolltarifnummer).
Im Juli 2019 hat der EWG-Rat Übergangsbestimmungen über das Inkrafttreten von Änderungen der technischen Verordnung der Union "Über die Sicherheit von Parfums und Kosmetika" TR CU 009/2011 erlassen, die einen schrittweisen Übergang zu neuen Anforderungen vorsehen. Somit sind Konformitätsbestätigungsdokumente, die vor dem 5. Mai 2020 angenommen wurden, bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Dokumente über die staatliche Registrierung, die ebenfalls vor dem 5. Mai 2020 ausgestellt wurden, sind bis zum 5. Mai 2023 gültig.
Gleichzeitig ist die Herstellung und in Verkehr gebrachte Produkte auf dem EAEU-Markt (EAC) in Gegenwart solcher Dokumente zur Konformitätsbewertung bis zu ihrem Ablauf zulässig.
[Source]: http://www.eurasiancommission.org/en/nae/news/Pages/06-05-2020-2.aspx
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