Änderungen in TR CU 012/2011 "Über die Sicherheit von Geräten für Arbeiten in explosionsgefährdeten Umgebungen"
Am 7. Mai 2019 beginnt eine öffentliche Diskussion über die Entwürfe der Änderungen Nr. 1 zur technischen Verordnung der Zollunion "Über die Sicherheit von Geräten für arbeiten in explosionsgefährdeten Umgebungen" (TR CU 012/2011).
Mit den Änderungen sollen die Anforderungen an Kabelprodukte und elektronische Geräte, die in methangasgefährlichen Bergwerken verwendet werden, zur Verordnung hinzugefügt werden.
Die entsprechenden Punkte wurden der Liste der Definitionen der Verordnung hinzugefügt, d. h. Kabel für externe und interne elektrische Schaltkreise. Darüber hinaus sieht der Änderungsentwurf die Aktualisierung des Anwendungsbereichs der Verordnung (Artikel 1) und bestimmter Normen für die Explosionssicherheit (Artikel 4) vor.
So wurde der Anwendungsbereich der Verordnung mit elektrischen Anlagen für Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen sowie Verbundausrüstungen und Ex-Komponenten für Kernwaffen, Schiffe und persönliche Schutzausrüstung enthatoriert. Die öffentliche Diskussion über das Dokument dauert bis zum 16. Juli 2019.
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