06.11.2018
Änderungen der staatlichen Registrierungsbescheinigung (Hygienic) für EAC-Länder
Zwischen dem 1. November und dem 1. Dezember 2018 erörtert die Eurasische Wirtschaftsunion Änderungen des Vollstreckungsverfahrens für staatliche Registrierungsbescheinigungen (Hygienic).
Änderungen sind für den Beschluss Nr. 80 vom 30. Juni 2017 vorgesehen, mit dem die einheitliche Form der staatlichen Registrierungsbescheinigung, die Form des Anhangs sowie die Ausführungsregeln genehmigt wurden.
Dies sind wie folgt:
- Das Ablaufdatum wird dem Formular für die staatliche Registrierungsbescheinigung hinzugefügt (bevor kein Ablaufdatum angegeben wurde).
- Die staatliche Registrierungsbescheinigung kann in elektronischer Form ausgestellt werden.
- Es wird klargestellt, dass die Prüfungen von akkreditierten Laboratorien durchgeführt werden, die in das einheitliche Register der Konformitätsbewertungsstellen eingetragen sind.
- Die neue Ausgabe enthält Anforderungen an Probenahmen und Tests, um die Einhaltung der technischen Vorschriften zu bestätigen.
- Die Gültigkeitsdauer der staatlichen Registrierungsbescheinigung (Hygienic) in der geänderten Fassung beträgt 5 Jahre (vor unbefristeten Gültigkeitsdauer)
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